EMRK Plus fördert die Entwicklung von Personen im materiellen Überfluss zu Menschen, die im Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch eine sinnvolle Vision und engagierte Mission gesellschaftlich positiv wirken.

EMRK Plus, Verein nach ZGB, NRO für nachhaltige Menschenrechte
(vgl. die unkündbaren Verträge: UNO-Pakt I & UNO Pakt II)

EMRK Plus ist eine treibende Kraft im Menschenrechtsschutz im DACH-Raum, die eine signifikante Lücke in der bestehenden Landschaft schliesst. Unsere Mission ergänzt die Bemühungen etablierter NGOs, indem wir uns auf Kernthemen konzentrieren, die bisher unadressiert bleiben:

  • Verfahrensgarantien:
    Transparenter Einsatz von Künstlicher Intelligenz; unparteiische und eigenständige Richter; angemessene Verfahrensdauer; Schutz des rechtlichen Gehörs; differenzierte Verteilung der Verfahrenslasten; Willkürverbot; adäquate Öffentlichkeit des Verfahrens.
  • Familienrechte:
    Ausgewogene und verhältnismässige Verteilung der Verfahrenslasten; Schutz des Kindes vor schädlicher Instrumentalisierung und diskriminierender Benachteiligung.
  • Integrität und Unabhängigkeit der Medien, Rechts- und Finanzsysteme sowie der Politik:
    Verankerung einer digitalen Menschenrechtsverfassung als Basis für digitales Geld; Schutz des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit.
  • Infrastruktur für einen gesunden und nachhaltigen Lebensstil:
    Förderung des individuellen Wohlbefindens; Friedenssicherung; sozial verträglicher Wettbewerb im Einklang mit den Menschenrechten.

Schutz bürgerlicher und sozialer Menschenrechte aus internationalen Verträgen (insbesondere aus den gleichnamigen, unkündbar abgeschlossenen UNO-Pakten). Diese Rechte sind für das Wohl unserer Gesellschaft und Frieden unverzichtbar.

EMRK Plus verbindet Storytelling mit gesellschaftlichem Wandel

EMRK Plus ist führender Experte an der dynamischen Schnittstelle von Menschenrechten und dem Medien insbesondere der globalen Filmindustrie. Wir sind davon überzeugt, dass Film ein kraftvolles Medium ist, um das Bewusstsein für Menschenrechtsfragen zu schärfen, Dialog anzustoßen und gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben. Unsere tiefgreifende Kenntnis beider Bereiche – der komplexen Herausforderungen im Feld der Menschenrechte ebenso wie der kreativen und wirtschaftlichen Prozesse der Filmbranche – ermöglicht es uns, Filmschaffende, Produzenten, Verleiher und Institutionen kompetent zu beraten und zu unterstützen. Wir bieten einzigartige Einblicke und massgeschneiderte Strategien, um menschenrechtliche Narrative wirkungsvoll durch Visualisierung zum globalen Publikum zu bringen.

Menschenrechte stärken, Frieden gewährleisten

Im politischen Europa besteht die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten. Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgehandelt, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. Juli 1953 in Kraft. In der Präambel der EMRK erklären die Unterzeichnerstaaten ihre Entschlossenheit, die universelle und wirksame Anerkennung sowie Einhaltung der in der Konvention aufgeführten Rechte sicherzustellen. Sie bekräftigen dabei ihren tiefen Glauben an die Grundfreiheiten, die als Fundament für Gerechtigkeit und Frieden in der Welt dienen.

Fast alle Staaten der Erde haben heute internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert oder Menschenrechte explizit in ihren Verfassungen erwähnt und sich so dazu verpflichtet, diese als einklagbare Rechte in ihrem jeweiligen nationalen Recht auszugestalten. Bis heute gibt es in allen europäischen Ländern immer noch schwerwiegende, systematische oder latente Menschenrechtsverletzungen. Einige davon werden von Institutionen dokumentiert und kritisiert, während andere stillschweigend toleriert werden (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte). „Menschenrechte, wie Freiheit, Gleichheit, körperliche Unversehrtheit, freie Wahlen und Meinungsfreiheit, sind weltweit bedroht und bilden die wichtigste Grundlage für eine friedliche und freiheitliche Ordnung.“

Stereotyp: Eine Frau wurde im Job ungerechtfertigt diskriminiert weil sie eine Frau war, während ihr Bruder in seiner Scheidung diskriminiert wurde, weil er ein Mann war. Ungerechtfertigte Diskriminierungen bleiben für Täter oft folgenlos und lassen die Betroffenen schutzlos zurück. Dies liegt jedoch kaum am Fehlen von supranationalen Anti-Diskriminierungsvorschriften (Quelle: AI vom 24.04.2023, basierend auf Originaldokumenten).

Einige chinesische Gerichte hätten damit begonnen, Urteile mithilfe von künstlicher Intelligenz vorzubereiten und nicht wenige Menschen würden mit Erleichterung reagieren.

Vertragsdokument / Nationale Normen Artikel / Abschnitt Diskriminierungsgründe Art der Diskriminierungsverbote Gültigkeit / Ratifikation in CH Gültigkeit / Ratifikation in D Gültigkeit / Ratifikation in A Gültigkeit / Ratifikation in FL
UN-Menschenrechtspakt (ICCPR) 2(1) Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauungen, nationale oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstiger Status Menschenrechts-Diskriminierungsverbot Ratifiziert (1992) Ratifiziert (1973) Ratifiziert (1978) Ratifiziert (1995)
UN-Menschenrechtspakt (ICESCR) 2(2) Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauungen, nationale oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstiger Status Menschenrechts-Diskriminierungsverbot Ratifiziert (1992) Ratifiziert (1973) Ratifiziert (1978) Ratifiziert (1995)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) – Absichtserklärung 2 Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauungen, nationale oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstiger Status Menschenrechts-Diskriminierungsverbot Angenommen (1948) Angenommen (1948) Angenommen (1948) Angenommen (1948)
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 14 Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauungen, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt oder sonstiger Status Menschenrechts-Diskriminierungsverbot Ratifiziert (1974) Ratifiziert (1952) Ratifiziert (1958) Ratifiziert (1982)
Protokoll Nr. 12 zur EMRK (ZP) 1 Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauungen, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt oder sonstiger Status Allgemeines Diskriminierungsverbot Nicht ratifiziert Ratifiziert (2005) Ratifiziert (2008) Nicht ratifiziert
EU-Charta der Grundrechte 21 Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische Herkunft, soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder Glaube, politische oder sonstige Anschauungen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung Allgemeines Diskriminierungsverbot Nicht direkt anwendbar, ggf. aufgrund bilatteraler Verträge als interpretativer Rahmen heranziehbar. Anwendbar (seit 2000) Anwendbar (seit 2000) Anwendbarkeit fraglich, aber EU-Rechtsaquis durch EWR per 01.01.1995 übernommen.

Zweck

Der Verein (vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden bzw. den Vorstand) hat zum Ziel, die aktive Solidarität mit ungerechtfertigt benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu fördern, insbesondere in der Schweiz, im deutschsprachigen Raum und in Europa. Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins durch Spenden und/oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Mit einem globalen Denkansatz und lokalem Handeln setzt sich der Verein für eine gerechte Globalisierung und nachhaltige Entwicklung ein. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit von Menschenrechts-NGOs, Durchführung von Untersuchungen, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung benachteiligter Menschen. Zudem setzt sich der Verein für die Förderung einer ökologischen Wirtschaft ein und unterstützt in ausgewählten Projekten nachhaltiges Unternehmertum sowie nachhaltige Start-ups, Neuausrichtungen, Sanierungen und Nachfolgelösungen und einer ethischen Förderung von gesunder Lebensqualität und Langlebigkeit.

Priorisierung der Menschenrechte

Die Menschenrechte sollen stets Vorrang vor wirtschaftlichen Rechten oder Interessen haben (der Verein ist nicht gewinnorientiert). Wir fördern auch die Umsetzung nachhaltiger Unternehmensideen. EMRK.ORG Plus steht für ein verantwortungsbewusstes, nachhaltiges und menschenorientiertes Morgen. Der Verein möchte die Lebensbedingungen schwer benachteiligter Menschen verbessern, wobei der Fokus zunächst auf denjenigen Fällen liegt, bei denen der Vereins den besten Zugang und Überblick hat. Um noch mehr Fälle betreuen zu können, sucht der Verein nach Ressourcen. Indem wir uns unter Achtung der Persönlichkeitsrechte für Einzelpersonen und besonders betroffene Menschen einsetzen, die unsere Unterstützung dringend benötigen, setzen wir ein Zeichen für die Gesellschaft und fördern den Rechtsstaat sowie die Ziele einer friedlichen, demokratischen, menschen- und umweltgerechten Gesellschaft. EMRK.org denkt global und handelt lokal, insbesondere im deutschsprachigen Raum und den angrenzenden Gebieten.

Der Kampf für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch das Web 4.0 neue Möglichkeiten erhält.

Die dezentrale Struktur, die Transparenz und die Partizipationsmöglichkeiten des Web 4.0 bieten enormes Potenzial, um die Arbeit von EMRK Plus und anderen Organisationen zu unterstützen und die oben genannten Herausforderungen noch effektiver anzugehen.

Durch die Nutzung von Web 4.0-Technologien können wir:

  • Die Kontrolle der Justiz stärken: Durch Blockchain-Technologie und andere transparente Protokolle können alle Gerichtsentscheidungen und Handlungen nachvollziehbar gemacht werden.
  • Korruption und Bestechung bekämpfen: Durch die Dezentralisierung von Macht und die Ermöglichung anonymer Meldungen von Missständen wird es für korrupte Akteure schwieriger zu agieren.
  • Den Zugang zu Recht verbessern: Durch die Bereitstellung von Informationen und Rechtsberatung auf Web 4.0-Plattformen können Menschen ihre Rechte besser verstehen und wahrnehmen.

Das Web 4.0 bietet die Chance, eine neue Ära der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes einzuleiten. EMRK Plus ist bereit, diese Chance zu nutzen und aktiv an der Gestaltung des Web 4.0 mitzuwirken. Gemeinsam können wir eine Welt schaffen, in der die Menschenrechte für alle Menschen gelten und die Rechtsstaatlichkeit gedeiht. Lasst uns gemeinsam die Zukunft der Menschenrechte im Sinne der unkündbaren UNO-Pakte gestalten!

Förderung der Menschenrechtsarbeit

Unterstützen Sie uns auf unserer Mission, um einen wirklichen Unterschied zu machen. Wir unterstützen die Zusammenarbeit von Menschenrechts-NGOs, führen Untersuchungen durch und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. „Wie sollen wir die Welt erwarten, wie wir sie uns idealerweise vorstellen, wenn wir nicht selbst damit beginnen?“

Um unsere im Einzelfall wirksamen und auch gesellschaftlich dringend benötigten Aufgaben erfüllen zu können, suchen wir Partner, Sponsoren und Unterstützer, die die Finanzierung der Vereinsaktivitäten ermöglichen.

Konto bei der Zürcher Kantonalbank
IBAN: CH81 0070 0114 8084 6239 5
Twint: auf Anfrage

Verantwortlich für Inhalte im Zusammenhang mit dem Filmprojekt:
EMRK Plus / Filmprojekt
Verein nach Schweizer ZGB
vertreten durch den Präsidenten: Alex Koenig
Dufourstrasse 30
8008 Zürich
E-Mail: v.koenig [ät] emrk.net

Verantwortlich für Inhalte im Zusammenhang mit dem Ernährungsprojekt, Web4 sowie weiteren Projekten:
EMRK Plus
Verein nach Schweizer ZGB
vertretend durch den Vorstand: Ina Koenig
Chaltenbodenstrasse 4B
8834 Schindellegi
E-Mail & PayPal: admin [ät] emrk.org

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