Rechtsverweigerung

Menschenrechte als Friedensgarant: Krieg wie Alltag offenbaren Schieflage des Systems. Jeder ist aufgerufen, für Gerechtigkeit einzutreten!

Verweigerung wirtschaftlicher Rechte (intransparente Finanzen / Justizverweigerung): Täglich findet vermeidbare Rechtsverweigerung vor Gerichten statt. Deren Schweregrad reicht von geringfügig bis Existenzzerstörung / Folter.

Unabhängigkeit und Transparenz der Justiz: Unser herrschendes System basiert auf der Öffentlichkeit der Verfahren, die durch die Spassgesellschaft und Medienüberflutung einerseits und den Datenschutz anderseits zunehmend abhandenkommt). Die richterliche Unabhängigkeit ist nicht immer über alle Zweifel erhaben.

Staatliche Verweigerungshaltung bei Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg: Die Bedeutung an supranationalen Verfahren scheint zu wachsen. Sofern der Vertragsstaat dem zugestimmt hat, können Erwachsene bzw. Kinder nach Abschluss des nationalen Rechtswegs vor einer internationalen Instanz Beschwerde führen. Aber nicht alle Entscheide der supranationalen Gerichte (EGMR, …) werden auch umgesetzt.

Nationalale Menschenrechtszentren sollen helfen, haben aber unseres Erachtens eine zu begrenzte Reichweite.

Flankierend zur UN-Kinderrechtskonvention hat der Europarat Leitlinien für eine kinderfreundliche Justiz herausgegeben. Aber was, wenn die Standards nicht angewendet werden?

Richter mit Gewissen fordert Gerechtigkeit

„Wir leben in einem Rechtsstaat. Doch tun wir das wirklich? Eklatante Schwächen des Ausländerrechts; nicht vollstreckte Haftbefehle; nicht geahndeter Steuerbetrug: Immer häufiger verstehen die Bürger das Recht nicht mehr – in Deutschland, Österreich und der Schweiz, überall in Europa. Sie fragen: Gibt es noch Gerechtigkeit? Das fragen sich andererseits auch Richter, Staats- und Rechtsanwälte oder sogar einfache Justizangestellte. Sie bekommen nicht selten Hassmails und Todesdrohungen, weil sie tun, was zu ihren Aufgaben gehört: Urteile sprechen, Ansprüche vertreten, Recht und Gesetz Geltung verschaffen. Können sie es bald schon niemandem mehr recht machen? Und was bedeutet das dann?Faktenreich und anhand anschaulicher, oft kaum zu glaubender Geschichten aus dem Justizalltag beschreibt Jens Gnisa eine schleichende Erosion des Justizsystems. Er geht den vielschichtigen Ursachen einer Entwicklung auf den Grund, die nur allzu oft verdrängt wird. Und weil sonst eine der zentralen Säulen unserer Demokratie noch weiter einknickt, macht er konkrete Vorschläge, wie die gefährliche Aushöhlung des Rechts gestoppt werden kann. Ein aufrüttelndes Debattenbuch in unruhigen Zeiten, in denen es Recht und Demokratie überall auf der Welt immer schwerer haben: analytisch, leicht geschrieben, kämpferisch.“  (Gnisa, Das Ende der Gerichtigkeit, s. a. books.Google und Interview in LTO.de)

Unhaltbarers Richterprivileg

Es klingt logisch, dass niemand Richter in eigener Sache sein soll. War zunächst ganz allgemein vom Richterprivileg die Rede, änderte sich dies sodann zum Spruchrichterprivileg und schließlich zum Richterspruchprivileg (vgl. Marten Breuer: Staatshaftung für judikatives Unrecht. Mohr Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-150535-5, S. 169–170).

So beschreibt Prof. Dr. Friedrich-Carsten Schroeder, Regensburg in FAZ vom 3.2.1995 „die Einschränkung der Strafbarkeit der Rechtsbeugung auf „elementare Verstösse gegen die Rechtspflege“, die „Entfernung von Recht und Gesetz, in schwerwiegender Weise“ als bedentlichen Weg. 

Schroeder zieht folgenden Vergleich: „Wenn ein Arzt sich bei der Verabfolgung einer Spritze um eine Dezimalstelle hinter dem Komma irrt, wird er wegen fahrlässiger Tätung oder Körperverletzung bestraft. Wie lässt sich da rechtfertigen, dass Richter und Staatsanwälte nur bei schwerwiegenden vorsätzlichen Rechtsverletzungen strafbar sein sollen?“

Wir sehen Einschränkungen richterlichter Haftung durch Richtersprüche als Systemfehler. Daher setzen wir uns für ein Richterhaftpflichtgesetz mit eigenem Kontrollorgan ein. Damit endgültig nicht mehr Richter des Justizapparates selbst über ihre Kollegen urteilen.

Abschaffung moderner Sklaverei

Die Sklaverei sei abgeschafft, lernen wir in der Schule. Der Global Slavery Index schätzt für das Jahr 2018 für Deutschland 167’000, für Österrreich 15’000 und für die Schweiz 2018 14’000 Personen, die in moderner Sklaverei leben. Wir setzen uns für die völlige Abschaffung moderner Sklaverei ein.

Schutz von Kinder und Familienrechten

„Die Verdingkinder des 20. Jahrhunderts – noch bis 1981 – stellen ein trauriges Kapitel der Schweizer Geschichte dar, das nun – so gut es geht – zum Abschluss kommt. Mit Genugtuungszahlungen ist es jedoch nicht getan. Man muss sich auch fragen: Wurden die nötigen Lehren gezogen? Die Antwort lautet aus heutiger Sicht positiv und kraftvoll: Die Schweiz feiert das 20-Jahr-Jubiläum des Beitritts zur Kinderrechtskonvention. Man sollte also meinen, dass nichts mehr schiefgehen kann. So einfach ist es nicht. Eher ist zu beobachten, dass es noch zu viele Kinder gibt, die auf mehr Gerechtigkeit hoffen dürfen, auch wenn deren Zahl mit derjenigen der Verdingkinder nicht vergleichbar ist.“ (Andreas Bucher, Kinder ohne Salomon, Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis, 2017, S. 137 – 140).
Die Rechtspraxis hierzulande bringt unseres Erachtens zu viele betroffene unnötig in Not, statt den betroffenen Familien rasch und wirksam zu helfen. Daher betrachen wir Initiativen wie Elki-Oase mit grösstem Interesse. 

Wer kontrolliert die Justiz?

„Gerade vor Familiengerichten wird gelogen, dass sich die Balken biegen – und niemand kümmert es. Norbert Blüms erste Vermutung, es handle sich um Einzelälle, bestätigte sich bei einer seiner genaueren Recherche nicht. Vielmehr ist von einem System auszugehen, denn die Vielzahl der Fälle zeigt: Die Wahrheit interssiert weder Richter, die allzu oft auf hohem Ross sitzen, noch Anwälte, die mit viel Geld das Recht nach Belieben verdrehen. (Covertext, erschienen bei Piper, ISBN 978-3-492-30798-7).


Legalitätsprinzip und Kontrollverlust

Unser Parlament macht die Gesetze nicht das Gericht. Wollen wir akzeptieren, dass durch den Kognitionsverlust und den zunehmenden Ausschluss der Öffentlichkeit abschliessend keine wirksame Kontrolle mehr herrscht.

Wollen wir in einer Gesellschaft leben bei der den Prozess gewinnt, der sich jenen Anwalt leisten kann, die Richter am besten kennt?

Oder warten wir bis Google einen Algorithmus programmiert der uns vor Augen führt, wie oft es bei Gericht fernab der Gesetze zugeht, wie im Mittelalter?

Muss sich, wer Geldwäsche aufdeckt, gefasst machen, Opfer von Justizirrtum zu werden und auf unbestimmte Zeit in der Psychatrie verschwinden (statt vieler: https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath)?

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