Intransparenz

Rechtsverweigerung
bei wirtschaftlichen Rechten
muss nicht sein ...

Intransparente Finanzströme verschleiern die Verantwortung für das Kapital.

Wir setzten und für Transparenz ein.

Auf Ebene des Europarates ist MONEYVAL dafür zuständig.

 

Völkerrechtliche Menschenrechts-Schutzverträge mit Binnenwirkung

Zentraler Ausgangspunkt weltweit festgeschriebener Menschenrechte sind die unkündbaren völkerrechtlichen Verträge UNO-Pakt I (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) und Uno Pakt II (auch Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) und sowie weitere völkerrechtliche Verträge mit fakultativen Individualbeschwerde-Protokollen wie die UN-Kinderrechtkonvention. Allerdings mangelt es auch in deutssprachigen Ländern an der innerstaatlichen Nachachtung gegenüber den bindenden Verträge bzw. teilweise sogar an der fehlenden Zulassung der Individualbeschwerde durch die Vertragsstaaten. Bei sich überschneidendem Schutzbereichen setzen die wahlweise zur Verfügung stehenden internationalen Beschwerdegremien teilweise andere Schwerpunkte und unterschiedliche Vollstreckungsmöglichkeiten, wie die Gegenüberstellung zwischen dem UN-Menschenrechtsausschuss und dem EGMR zeigt.

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR in F-Strassburg) fällt regelmässig wegweisende Urteile. Deren Umsetzung wird teilweise selbst vom verurteilten Staat verweigert. Der Stand der Exekution der Urteile wird zu einem Teil öffentlich publiziert. Sie ist dann nicht ersichtlich, wenn der Ministerrat das Monitoring einstellt und den Fall schliesst, ohne dass den Verletzungen und ihren kausalen Folgen abgeholfen wurde. Von solcher Umsetzungsverweigerung ist auch der deutsche Sprachraum betroffen. Der Meschanismus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und Umsetzung des Minsterrats (EuMR) prägt die Rechtsordnung der rund 676 Millionen Bürger in derzeit 46 Staaten des Europarates massgeblich (vor dem Ausscheiden der Russischen Föderration waren dies rund 820 Millionen Bürger in 47 Staaten; am 16. September 2022 endet der Status der Russischen Föderation als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention).

Die Missachtung eines Urteiles stellt i. d. R. einen völkerrechtlich problematischen Akt dar. Von den „führenden“ Fällen, die der EGMR in den letzten zehn Jahren entschieden hat – Fälle, die strukturelle oder sich wiederholende Menschenrechtsprobleme aufzeigen – sind ca. 45 Prozent nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt. Insgesamt warten über 1.200 Leiturteile auf ihre Umsetzung durch die verurteilten Staaten. Damit dauert die Wiedergutmachung, wie sie die ILC-Artikel der Vereinten Nationen, als de facto verbindliches Völkerrecht, vorschreibt oft überlange. Gleichzeitg kommt es durch innerstaatlich unkorrigierte Praxis zur Überlastung internationaler Beschwerdeorgane, da die verurteilten Staaten ihre international fälschliche Praxis nicht richtigstellen.

Unverhältnismässig brutal:
UN-Experte sieht Systemversagen bei Polizeigewalt in Deutschland

„Der bisherige UN-Sonderberichterstatter für Folter und erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat schwere Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden geübt. Die Überwachung der Polizei funktioniere in Deutschland nicht.“ FAZ vom 21.04.2022
=> Smart Contracts im Web 4 verbessern die effizienz in der Machtkontrolle.

„Eine große Gefahr für die Demokratie geht vom Staat aus“
Journalist und Buchautor Ronen Steinke mit Bezugnahme auf deutsche Dienste.

=> Dezentralisierung, Transparenz und Empowerment: Das Web 4.0 bietet den Schlüssel zur Minimierung der vom Staat ausgehenden Gefahr für die Demokratie. Durch die Verteilung von Macht und Kontrolle auf die Bürger und die Ermöglichung transparenter und partizipativer Prozesse kann das Web 4.0 zu einer gerechteren und freieren Gesellschaft beitragen.
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