EMRK Plus / Wissen und Wirkung

Menschenrechte
schützen Leben.

Wir dokumentieren Schutzlücken, erklären die Umsetzung von Urteilen und vernetzen Quellen für wirksame Menschenrechte.

Justitia mit Waage als Symbol für unparteiische Rechtsprechung
Unsere Perspektive

Von der Feststellung zur Abhilfe.

EMRK Plus verbindet juristische Recherche, öffentliche Dokumentation und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit. Hier zeigen wir, woran wir arbeiten und welche Quellen die praktische Durchsetzung von Menschenrechten verständlich machen.

Brücke und Stadtbild von Zürich
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Unabhängig arbeiten

EMRK Plus ist ein unabhängiger Non-Profit-Verein nach Schweizer Recht. Überschüsse fliessen ausschliesslich in den Vereinszweck. Wir sind überzeugt, dass unsere Arbeit dem Gemeinwohl dient – und wir bestimmen selbst, wie wir es verfolgen. Was gefördert wird, soll sich an der Achtung der Menschenrechte messen, nicht an staatlichen Vorgaben. Gerade dort, wo staatliches Handeln selbst geprüft werden muss, ist diese Unabhängigkeit die Voraussetzung unserer Arbeit.

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Was wir tun

  • Menschenrechts-Assessment, Monitoring und Reporting
  • Formulierung von Menschenrechtsrügen und Unterstützung von Beschwerden vor supranationalen Gerichten
  • Begleitung der Urteilsumsetzung vor dem Ministerkomitee des Europarats
  • Begleitung im Verfahren des diplomatischen Schutzes nach Ausschöpfung des Rechtswegs
  • Beratung für Behörden, Medien, Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen

Wir dienen besonders jenen Teilen der Zivilgesellschaft, deren Menschenrechte gefährdet sind und die nicht in das Raster bestehender NGOs fallen.

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Grundsätze und Zweck

Förderung der aktiven Solidarität mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen, hauptsächlich in der Schweiz, im deutschsprachigen Raum, in Europa und weltweit. Die Menschenrechte haben Vorrang vor wirtschaftlichen Rechten und Interessen. Fördermitglieder können den Verein durch Beiträge und Freiwilligenarbeit unterstützen. Der Verein fördert die Zusammenarbeit von Menschenrechts-NGOs, führt Untersuchungen durch und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Er denkt global und handelt mit lokaler Wirkung, insbesondere im deutschsprachigen Raum und den angrenzenden Gebieten. Er befasst sich auch mit neuen Herausforderungen – etwa der Frage, welche digitale Verfassung der Menschenrechte digitales Geld voraussetzt.

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Wenn Urteile nicht wirken

Ein gewonnenes Urteil in Strassburg ist nicht das Ende eines Verfahrens. Verurteilte Staaten müssen es umsetzen, überwacht vom Ministerkomitee des Europarats (Art. 46 EMRK). Von den Leiturteilen der letzten zehn Jahre waren Anfang 2022 47 % nicht vollständig umgesetzt; über 1.300 Leiturteile warteten auf Umsetzung. Für EU-Staaten lag der Anteil 2023 bei 44 %. Schliesst das Ministerkomitee die Überwachung eines Falls ab, sind sein Abschlussbeschluss und die Akten zur Umsetzung zu prüfen; aus der Schliessung allein folgt weder vollständige individuelle Abhilfe noch deren Fehlen. Der Gerichtshof beaufsichtigt die Umsetzung nicht anstelle des Ministerkomitees. Neue Tatsachen nach einem Urteil können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstand einer weiteren Beschwerde sein (VgT gegen Schweiz Nr. 2, 32772/02, 2009; Moreira Ferreira gegen Portugal Nr. 2, 19867/12, 2017).

Eigene Verfahren: A.K. gegen Liechtenstein, 38191/12, Urteil vom 9. Juli 2015 (Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK, Befangenheit von Verfassungsrichtern) · A.K. gegen Liechtenstein (Nr. 2), 10722/13, Urteil vom 18. Februar 2016 (Verletzungen von Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen des Ablehnungsverfahrens und der Verfahrensdauer sowie von Art. 13 wegen fehlender wirksamer Abhilfe gegen die Verzögerung).

Quellen: EIN · EIN/DRI · HUDOC A.K. (1) · HUDOC A.K. (2) · HUDOC-EXEC

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Weitere Arbeitsfelder

Verfahrensrechte und Rechtsverweigerung. Unsere Arbeit thematisiert überlange Verfahren, Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen, Öffentlichkeit der Rechtspflege, objektive Sachverhaltsermittlung und überprüfbare Urteilsbegründungen. Arbeitsfrage: Welche verfahrensrechtlichen Hürden verhindern trotz formaler Rechte eine rechtzeitige und sachlich überprüfbare Abhilfe? Diese Fragen lassen sich mit konkreten Fallakten und Rechtsprechung bearbeiten.

Unparteilichkeit, Justizaufsicht und Staatshaftung. Wir prüfen, wie Fehlverhalten in der Justiz wirksam und unabhängig kontrolliert werden kann und welche Regeln für Verantwortlichkeit bei justiziellem Fehlverhalten sinnvoll sind. Vertiefende Lektüre umfasst Marten Breuer, Staatshaftung für judikatives Unrecht (2011), Friedrich-Carsten Schroeder (FAZ, 03.02.1995) und die A.K.-Urteile. Eine Beurteilung muss zwischen bestehenden Rechtsbehelfen, konkreten Fehlern und Reformbedarf unterscheiden.

Kinder- und Familienrechte. Wir fragen, wie kinderfreundliche Justiz und die UN-Kinderrechtskonvention im konkreten Verfahren umgesetzt werden. Historische und fachliche Bezugspunkte sind die Schweizer Verdingkinder-Geschichte, Andreas Bucher, Kinder ohne Salomon (2017), und auf Initiativen zur Unterstützung belasteter Familien. Zu untersuchen sind Schutzmechanismen, Verfahrensdauer, Anhörung des Kindes und wirksame Durchsetzung anhand von Primärquellen getrennt zu untersuchen.

Zwangsarbeit und moderne Sklaverei. Der Schutz vor Ausbeutung war ausdrücklich Teil des alten Themenkatalogs. Aktuelle Daten müssen zwischen Zwangsarbeit, Menschenhandel und weiteren Formen von Ausbeutung unterscheiden. Ältere Schätzungen aus dem Global Slavery Index sind nur mit Datum und Methodik aussagekräftig.

Finanztransparenz und Eigentum. Wir untersuchen die Schnittstellen zwischen intransparenten Finanzströmen, Eigentumsschutz, Geldwäscheprävention und Zugang zu Recht. GRECO, MONEYVAL und die OECD-Arbeitsgruppe bearbeiten unterschiedliche Fragen. Ihre Veröffentlichungen helfen, Institutionen und Verfahren korrekt einzuordnen.

Institutionelle Barrieren. Institutionen sollen Menschen schützen. Wo starre Regeln, zersplitterte Zuständigkeiten oder diskriminierende Strukturen notwendige Hilfe verzögern oder verhindern, stehen sie der Menschlichkeit entgegen. Die Folgen können tödlich sein. Wir fragen, wie solche oft wenig sichtbaren Schutzlücken erkannt und wirksamer Zugang zu Hilfe und Recht gesichert werden können.

Forschung und Denkanstoss

Farmer und Mitautoren beschreiben, wie gesellschaftliche und institutionelle Strukturen Gesundheit schädigen und vorzeitigen Tod begünstigen – als «strukturelle Gewalt», die im Alltag oft kaum sichtbar ist.

Eine Lancet-Studie schätzt für 2016 in 137 Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen 8,6 Millionen durch wirksame Gesundheitsversorgung vermeidbare Todesfälle: 5,0 Millionen wegen mangelhafter Versorgung und 3,6 Millionen wegen Nichtinanspruchnahme. Diese Zahlen erfassen Versorgungslücken insgesamt; der Anteil einzelner institutioneller Barrieren wird damit nicht beziffert.

«Die Sorge um den Menschen und sein Schicksal muss stets das Hauptanliegen aller technischen Bestrebungen sein.»Albert Einstein, Caltech-Ansprache, 16. Februar 1931; eigene Übersetzung der bei Caltech überlieferten englischen Fassung.
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Quellen und Institutionen

  • Korruption: GRECO (Europarat), OECD Working Group on Bribery
  • Intransparente Finanzströme: MONEYVAL (Europarat)
  • Grundlagen: UNO-Pakt I und II, UN-Kinderrechtskonvention mit Individualbeschwerde-Protokoll
  • Prof. Hans Herbert von Arnim, „Die Angst der Richter vor der Macht“ (2015) – verdeckte Parteienfinanzierung
  • Nils Melzer (ehem. UN-Sonderberichterstatter Folter) zur Polizeiaufsicht in Deutschland, FAZ vom 21.04.2022
  • Gerhart Baum, „Menschenrechte: Ein Appell“ (2022)
  • Fallbeispiele: Josef Ganz · Dr. Erich Diefenbacher · „Private Banking“, Arte 2017 · „Fluchtburg Liechtenstein“, Frontal21 2008
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Mitwirken

Wer bei Recherche, Fundraising, IT/Web, Pressearbeit oder juristischer Analyse mitwirken möchte, kann Kontakt aufnehmen.

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Recherchekontakte und Netzwerke

Diese Auswahl zeigt thematisch angrenzende Organisationen und Quellen. Ihre Nennung bedeutet keine formelle Partnerschaft oder Förderung. Angaben zu Tätigkeiten und Standorten können sich ändern.

Familie, Kinderrechte und Eltern-Kind-Entfremdung
  • Parental Alienation Study Group (PASG) (USA, Brentwood TN) – internationale Non-Profit-Fachorganisation zu Parental Alienation: Forschung, Weiterbildung für Fachleute aus Psychologie und Recht, Aufklärung; Mitgliederzahlen und Veranstaltungen vor externer Verwendung prüfen
  • EGMR, Pisică gegen Moldawien, 23641/17, Urteil vom 29.10.2019 – Verletzung von Art. 8 EMRK in einem konkreten Fall unzureichender staatlicher Massnahmen zum Familienleben; Berichte über emotionale Beeinflussung der Kinder waren Teil der Tatsachen; Besprechung in sui generis
  • Netzwerk Kinderrechte Schweiz (Bern) – Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, rund 50 Schweizer NGOs
Förderer und Philanthropie-Netzwerke
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